Donnerstag, 1. August 2013

Morgens am Bankautomat - die Leiden eines Hartz-IV-Empfängers

Was soll ich lange um den heißen Brei herumreden. 

Wie wahrscheinlich bei vielen anderen Empfängern von Hartz-IV-Leistungen ist mein Schulden - Guthabenverhältnis alles mögliche, nur leider nicht ausgeglichen. Wo nicht genug reinkommt, kann auch nichts an alten Löchern gestopft werden.

In der Folge stehen dann schon mal Gerichtsvollzieher vor der Haustür - keine Sorge, dies wird keine Hasstirade gegen diesen Berufsstand. Gerichtsvollzieher machen auch nur ihren Job - einen allerdings, den ich nicht machen möchte - und ich muss persönlich sagen, dass ich grundsätzlich mit all diesen Damen und Herren eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht habe. So mancher gute Tipp kam von ihnen. 
Eine Ausnahme bilden hier nur die Damen und Herren vom Finanzamt, denen würde ich am liebsten immer eine scharfe Granate in die Stoffwechselendproduktauscheidungsöffnung stecken und in sicherer Entfernung auf den Knall warten...

Lange Rede - kurzer Sinn:

Irgendwann kommt dann halt der Punkt, an dem Pfändungen nichts mehr einbringen und der Gläubiger sich schmollend zurückziehen muss und sich andere Wege ausdenkt, um sich meiner wenigen Cents zu bemächtigen.

Da gibt es dann das Girokonto.
Hierauf wird in letzter Zeit gerne und immer öfter zurückgegriffen, so häufig, dass sich sogar vor einigen Jahren der Gesetzgeber in der Pflicht sah und hier einen Riegel vorzuschieben wusste - das sogenannte P- oder Pfändungsschutzkonto, mit dem sichergestellt werden soll, dass arme Schweine wie ich auch weiterhin über ihre monatlichen immensen Sozialleistungen verfügen können.

Seit Februar hat der Verfasser dieser Zeilen ein solches Konto und sein Überleben sollte somit gesichert sein.

Man muss halt in Kauf nehmen, dass das Konto nicht mehr als online-Konto verwendet werden kann und wenn dann am Monatsende die Berge von Hartz-IV-Geldern das klitzekleine Konto überschwemmen, muss erst mal mit akribischer Genauigkeit geprüft werden, ob mir die viele Kohle auch wirklich zusteht und nicht den Betrag der zu schützenden Summe übersteigt. 
So wurde mir also gleich bei Einrichtung den P-Kontos mitgeteilt, dass ich immer erst einen Werktag nach Zahlungseingang über meine Flocken verfügen kann und darf.

Seltsamerweise konnte ich in den ersten drei Monaten noch am Nachmittag des Eingangstages über meine Reichtümer verfügen. 
Dann plötzlich stand ich an einem verlängerten Wochenende mal ganz ohne Geld da, da man auf einmal doch der Meinung war, die Prüfung meines immensen Vermögens benötige mehr Zeit.

Bisher hatte ich dann wenigstens noch das Glück, dass ich wenigstens früh morgens am nächsten Werktag dem Automaten das benötigte Geld für meine Fahrkarte nach Köln abluchsen konnte. 
Bis heute morgen 6.30 Uhr - da stand ich dann da, Tasche gepackt, Brote geschmiert, die letzten drei Haare akkurat gekämmt - und vor mir leuchtet "Von diesem Konto sind derzeit keine Verfügungen möglich".

Gut dass ich nicht zum Aufbrausen neige.

ICH nicht.

Ganz sicher nicht.

Nur manchmal...

Also wieder zurückgetigert, den PC erneut hochgefahren und eine nicht sehr freundliche E-Mail an die Sparkasse geschickt - Morddrohungen verkniff ich mir.
Eine Stunde später - ein erneuter zögerlicher Gang zum Geldautomaten und siehe da, er spuckte meine Flocken aus.
Also mit Verspätung auf den Weg zur Schule gemacht...

Was mich an der ganzen Sache so richtig ärgert ist, dass man von der Bank so gegängelt wird. 
Das Programm, dass die Rechtmäßigkeit meines Zahlungseingangs prüft kann unmöglich 24 Stunden dazu brauchen. Eine Freischaltung des Guthabens direkt nach Kontrolle müsste also nach dem Stand der Technik des Jahres 2013 möglich sein. 
Wenn ich e-books abonniere, kann ich die am Erscheinungstag eine Minute nach Mitternacht herunterladen...

Und der nächste Werktag beginnt um 0 Uhr 1 und nicht um 7.30 Uhr!

Des weiteren werden wir armen P-Konto-Inhaber auch noch schamlos ausgebeutet. 

Die Kontoführungskosten liegen für uns 3 Euro höher als für jeden "normalen" Bankkunden, der ein gleichwertiges Konto besitzt (LevGiro Kompakt 3,95€ - 6,95€ als P-Konto). Begründet wird dies mit einem erhöhten Arbeitsaufwand, den ich Hartz-IV-Schlucker der Bank beschere.

Dabei gibt es seit letztem Monat ein BGH-Urteil, das höhere Kosten für ein P-Konto als unrechtmäßig erklärt hat. 

Glaubt aber nicht, dass die Bank von sich aus hingeht und diesen Lapsus korrigiert. 
Solange das gemeine Volk nichts merkt und mit Klage droht, besteht keinerlei Veranlassung die schändliche Schröpfung der Ärmsten der Armen einzustellen.

Und dann machte ein Mitarbeiter der Sparkasse den Fehler mich anzurufen, als ich in der S-Bahn saß. Meine Mitreisenden haben mich nur mit großen Augen angesehen und der Banker wird sich in Zukunft lieber krankschreiben lassen, als mich noch einmal anzurufen...

2 Kommentare:

  1. hallo reiner, mein lebensgefährte hat auch ein p-konto. es ist ein reines online-konto. bei ihm wird auch auf den einen tag prüfung verzichtet. das war am anfang so aber jetzt kann er inzwischen so über das viele geld verfügen.

    lg, claudia

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    1. Aber nicht bei der Sparkasse Leverkusen, da wurde mir im februar gesgat, das sei nicht möglich.

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