Donnerstag, 1. August 2013

Über sogenannte Raucherrebellen und ein bisschen Toleranz

Heute bieten sich mir gleich zwei Themen an, zu denen ich mich auslassen könnte. Aber lassen wir meinen morgendlichen Disput mit der Leverkusener Sparkasse lieber mal außen vor, diese Geschichte wäre wohl doch etwas deplatziert.

Aber es gab da ja gestern auch noch das berühmt-berüchtigte Raucherurteil des Düsseldorfer Amtsgericht, das natürlich wieder die Gemüter erhitzt hat. In einem anderen Post habe ich ja schon einmal darauf hingewiesen, dass wir uns auf dem Weg in die totale Diktatur zu befinden scheinen. Das mag auf den ersten Blick übertrieben sein, aber wehret den Anfängen; denn wenn nicht bald endlich jemand aufsteht und mal richtig kräftig mit der Faust auf den Tisch haut, dann ist die Erfüllung dieser düsteren Vision unserer Zukunft gar nicht mal so abwegig.

Etwas anderes, was auch in den verschiedenen Posts der facebook-Gemeinde zu dem gestrigen - und noch nicht rechtskräftigen - Urteil mehr oder weniger laut anklang, macht mir dann aber auch schon wieder ernsthafte Sorgen: 

Wenn wir nicht aufpassen, dann haben wir - dies übrigens auch ein Zeichen eines totalitären Gemeinwesens - wieder eine ganze Bande von Denunzianten am Hals.

Und glaubt mir, das wird dann nicht mehr lustig.

Stellen wir zuallererst aber einmal ganz klipp und klar fest, dass das gestrige Urteil NICHT bedeutet, dass man in seiner eigenen Wohnung nicht mehr Rauchen darf. 

Wer das in das gestrige Urteil hineininterpretiert liegt einhundert Prozent daneben - zumindest bis zur nächsten Gesetzesänderung.

Bemängelt wurde im konkreten Fall ja die Unart des schon überall (wirklich zu Recht?) als Rebell gefeierten Rentners, seine Wohnung nicht wie jeder normale Mensch durch das Öffnen der Fenster (die bekannte Querlüftung halt) zu lüften, sondern durch das Öffnen der Wohnungstür, wodurch der ganze Qualm ins Treppenhaus zog und das ist - wir wissen es alle, wenn wir ehrlich sind (Nichtraucher wie Raucher) - ganz bestimmt nicht angenehm...

Doch sollte dieses Urteil denn rechtskräftig werden, indem die nächsthöhere Instanz - das Landgericht - ebenso entscheidet, ist zu befürchten, dass man sich demnächst seines Lebens nicht mehr sicher sein kann. 
Denn bei jedem Furz, den man dann unbedacht in die Welt setzt, kann es plötzlich sein, dass sich ein anderer dazu bemüßigt fühlt, Zeter und Mordio und vor allem nach den Mühlen des Gesetzes zu schreien. 

Es kann ja nicht angehen, dass jeder seine Körperwinde einfach so durch die Weltgeschichte wehen lässt, wo er gerade geht oder steht...

Wie schnell fühlt sich wohl auf einmal der andere belästigt, wenn zum Beispiel meine Frau - thailändischer Herkunft - in unserer Küche eines ihrer traditionellen Gerichte zubereitet, die manchmal so scharf sind, dass mir  zwei Räume weiter im Wohnzimmer durch die geschlossene Tür hindurch die Tränen in die Augen schießen und die Ausdünstungen asiatischer Gewürze durch das Haus ziehen?.

Ist das dann schon ein Grund für die anderen Hausbewohner, sich belästigt zu fühlen und für den Vermieter dann letztendlich Anlass, eine Kündigung aussprechen zu dürfen?

Was ist mit den slawischstämmigen Mitbewohnern, deren Essengerüche MIR nicht behagen? Der Raucher auf dem Nachbarbalkon, dessen Zigarettenqualm durch einen vorwitzigen Windstoß vor meine empfindliche Nichtrauchernase geblasen wird?

Und der Belästigungbeispiele gibt es noch unzählige mehr: Was machen wir mit der alten Rentnerin nebenan, vor deren Wohnungstür es immer mehr oder weniger nach "alter Frau" riecht? Oder mit unserem Büronachbarn und seinen stark riechenden Schweißfüssen; dem Arbeitskollegen, der beim Essen seines Pausenbrots schmatzt und rülpst... ?

Sicher werden dann wieder einige - und wahrscheinlich gar nicht mal so wenige - auf den Geschmack des Verpetzens, Denunzierens und Anzeigens kommen - eine Flut, die wie ein Tsunami über uns alle hereinbrechen wird - und glaubt nicht, dass irgendwer davon verschont bleiben wird, denn wer unbedingt einen Grund zum Meckern sucht (siehe mich), der wird auch fündig, ohne Zweifel.

Wäre also nicht stattdessen ein bisschen mehr gegenseitiges Verständnis und Toleranz angesagt und von Nöten?

Der Hardcore-Raucher in Düsseldorf hätte durch ein anderes Verhalten in Bezug auf die Lüftung seiner Wohnung durchaus die Chance auf einen Verbleib in seinem langjährigen Heim gehabt. 
Es gibt doch den vielzitierten Grundsatz: "Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo sie die Freiheit eines Anderen beschneidet" - das Recht in meiner Wohnung zu Rauchen kann mir - noch - niemand nehmen, aber die Mitbewohner haben gleichfalls ein Recht darauf, sich durch einen Hausflur bewegen zu dürfen, in dem das Tragen von Atemschutzmasken noch nicht zur Pflicht geworden ist...

Wir sehen also einmal mehr, ein jedes Ding hat zwei Seiten...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen